Skip to content
KundenreferenzPreiseSicherheitVergleichBlog

Europe

Americas

Oceania

Branche8 min Lesezeit

Compliance fuer Steuerberater und Wirtschaftspruefer

Leitfaden zur Dokumenten-Compliance fuer Steuerberater und Wirtschaftspruefer. GwG-Pflichten, Belegcheckliste, IDW-Pruefungsstandards und GoBD-Anforderungen.

Dr. Katrin Hoffmann, Expertin für regulatorische Compliance
Dr. Katrin Hoffmann, Expertin für regulatorische Compliance·
Illustration for Compliance fuer Steuerberater und Wirtschaftspruefer — Branche

Diesen Artikel zusammenfassen mit

Steuerberater und Wirtschaftspruefer in Deutschland sind Verpflichtete im Sinne des Geldwaeschegesetzes (GwG). Sie muessen Sorgfaltspflichten gegenueber ihren Mandanten erfuellen, Verdachtsmeldungen an die FIU (Financial Intelligence Unit) erstatten und Unterlagen ueber gesetzlich vorgeschriebene Zeitraeume aufbewahren. Darueber hinaus definieren die Pruefungsstandards des IDW (Institut der Wirtschaftspruefer) und die GoBD (Grundsaetze zur ordnungsmaessigen Fuehrung und Aufbewahrung von Buechern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) die Anforderungen an die systematische Belegpruefung.

Dieser Leitfaden behandelt den regulatorischen Rahmen, die zu pruefenden Dokumente, die anwendbaren Pruefungsstandards und die verfuegbaren Automatisierungsmoeglichkeiten fuer Steuerberatungskanzleien und Wirtschaftspruefungsgesellschaften.

Regulatorischer Rahmen: GwG-Pflichten und Dokumentenkontrolle

Das Geldwaeschegesetz (GwG) setzt die europaeischen Anti-Geldwaesche-Richtlinien in deutsches Recht um. Steuerberater und Wirtschaftspruefer sind gemaess Paragraph 2 Absatz 1 Nr. 12 GwG Verpflichtete. Das GwG verpflichtet Steuerberater und Wirtschaftspruefer ausdruecklich zur Durchfuehrung von Sorgfaltspflichten gegenueber Mandanten, zur Aufbewahrung von Identifizierungsunterlagen und zur Erstattung von Verdachtsmeldungen bei Anhaltspunkten fuer Geldwaesche oder Terrorismusfinanzierung (Bundesministerium der Finanzen, GwG).

Die konkreten Pflichten umfassen:

  • Identifizierung und Verifizierung der Mandantenidentitaet: Personalausweis oder Reisepass fuer natuerliche Personen, Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag fuer juristische Personen, Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten bei einer Beteiligung von mehr als 25 %.
  • Verstaerkte Sorgfaltspflichten: bei Mandanten mit erhoehtem Risiko, politisch exponierten Personen (PEP) und Mandanten aus Hochrisikojurisdiktionen.
  • Verdachtsmeldung: Meldung an die FIU Deutschland bei Verdacht auf Geldwaesche oder Terrorismusfinanzierung. Die Meldung darf dem Mandanten nicht mitgeteilt werden.
  • Aufbewahrungspflicht: Identifizierungsunterlagen und Transaktionsbelege muessen mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Geschaeftsbeziehung aufbewahrt werden.

Die WPK (Wirtschaftsprueferkammer) ueberwacht die Einhaltung der berufsrechtlichen Pflichten durch Wirtschaftspruefer, einschliesslich der GwG-Anforderungen. Die StBK (Steuerberaterkammer) nimmt die entsprechende Aufsichtsfunktion fuer Steuerberater wahr (WPK, Berufsaufsicht).

Das IDW publiziert Pruefungsstandards (IDW PS), die die International Standards on Auditing (ISA) fuer den deutschen Rechtsrahmen konkretisieren und ergaenzen (IDW, Pruefungsstandards).

Belegcheckliste: Dokumente, Zweck und Aufbewahrung

Das Dokumentenvolumen einer Steuerberatungskanzlei ist betraechtlich. Jeder Beleg erfuellt eine spezifische gesetzliche oder vertragliche Funktion mit unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen.

Dokument Zweck Aufbewahrungsfrist Akzeptiertes Format
Ein- und Ausgangsrechnungen Buchungsbeleg, Vorsteuerabzug 10 Jahre (Paragraph 147 AO) Papier, PDF, ZUGFeRD, XRechnung
Kontoauszuege Bankenabstimmung, Nachweis von Zahlungsfluessen 10 Jahre PDF, Papier, MT940/CAMT053
Journal und Hauptbuch Gesetzliche Buchfuehrungspflicht 10 Jahre Digital (GoBD-konform), Papier
Personalausweis/Reisepass der Geschaeftsfuehrer KYC/GwG 5 Jahre nach Ende der Beziehung (GwG) Beglaubigte Kopie
Handelsregisterauszug Identifizierung der juristischen Person 5 Jahre nach Ende der Beziehung Original oder Kopie
Lohnabrechnungen und SV-Meldungen Nachweis der Personalkosten 10 Jahre (steuerlich), 6 Jahre (sozialversicherungsrechtlich) PDF, Papier
Steuererklaerungen (USt, KSt, ESt, GewSt) Konsistenz mit der Buchfuehrung 10 Jahre Kopie und Uebermittlungsprotokoll
Reisekostenabrechnungen mit Belegen Abzugsfaehigkeit der Aufwendungen 10 Jahre PDF, Scan, Foto
Summen- und Saldenliste Kohaerenzpruefung beim Abschluss 10 Jahre Export aus der Buchhaltungssoftware
Vertraege und Nachtraege Nachweis von Verpflichtungen Vertragslaufzeit + 10 Jahre Original oder Kopie

Die GoBD (BMF-Schreiben vom 28. November 2019) legen die Anforderungen an die ordnungsmaessige Fuehrung und Aufbewahrung von Buechern und Aufzeichnungen in elektronischer Form fest. Die GoBD verlangen unter anderem die Nachvollziehbarkeit und Nachpruefbarkeit aller Buchungen, die Vollstaendigkeit der Aufzeichnungen, die zeitgerechte Erfassung und die Ordnungsmaessigkeit der Aufbewahrung -- Grundsaetze, deren Einhaltung nur mit vollstaendigen und prueffaehigen Belegen nachweisbar ist (BMF, GoBD-Schreiben).

Pruefungsstandards fuer die Belegpruefung

Wirtschaftspruefer in Deutschland wenden die Pruefungsstandards des IDW an, die auf den International Standards on Auditing (ISA) basieren und an den deutschen Rechtsrahmen angepasst sind.

IDW PS 300: Pruefungsnachweise

IDW PS 300 regelt die Erlangung ausreichender und angemessener Pruefungsnachweise. Die Pruefungshandlungen umfassen:

  • Einsichtnahme in Aufzeichnungen und Dokumente: Pruefung von Rechnungen, Vertraegen, Kontoauszuegen, Gesellschafterbeschluessen und relevanter Korrespondenz.
  • Externe Bestaetigungen: Einholung unmittelbarer Bestaetigungen von Dritten, etwa Bankbestaetigungen, Debitorenbestaetigungen und Kreditorenbestaetigugen.
  • Nachrechnung: unabhaengige rechnerische Pruefung von Berechnungen im Jahresabschluss und in den Unterlagen.
  • Analytische Pruefungshandlungen: Vergleich von Finanzdaten mit Vorjahren, Planwerten und Branchenkennzahlen zur Identifizierung von Auffaelligkeiten.

IDW PS 210: Berücksichtigung des Risikos von Verstaessen

IDW PS 210 behandelt die Verantwortung des Abschlusspruufers in Bezug auf die Aufdeckung von Unregelmassigkeiten. Der Pruefer muss eine kritische Grundhaltung beibehalten und waehrend der gesamten Pruefung das Risiko wesentlicher falscher Angaben aufgrund von Verstaessen beruecksichtigen. Dies umfasst die Beurteilung, ob Dokumente moeglicherweise veraendert, gefaelscht oder unterschlagen wurden.

IDW PS 460: Arbeitspapiere des Abschlusspruufers

Jede durchgefuehrte Pruefungshandlung muss in den Arbeitspapieren dokumentiert werden. IDW PS 460 verlangt, dass die Dokumentation einem erfahrenen Pruefer, der nicht an der Pruefung beteiligt war, ermoeglicht, Art, Zeitpunkt und Umfang der durchgefuehrten Pruefungshandlungen, die erlangten Pruefungsnachweise und die gezogenen Schlussfolgerungen nachzuvollziehen.

E-Rechnung und digitale Transformation

Deutschland befindet sich in einer umfassenden Digitalisierung der Rechnungsstellung und der steuerlichen Dokumentation.

E-Rechnung (XRechnung und ZUGFeRD)

Die E-Rechnungspflicht im B2G-Bereich besteht seit 2020 fuer Lieferungen an Bundesbehoerden (XRechnung-Standard). Ab dem 1. Januar 2025 muessen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen. Die verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Verkehr wird stufenweise bis 2028 eingefuehrt, wobei strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD die unstrukturierte PDF-Rechnung ersetzen (Bundesministerium der Finanzen, E-Rechnung).

Fuer Steuerberatungskanzleien bedeutet die E-Rechnungspflicht:

  • Strukturierte Daten: E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format enthalten maschinenlesbare Datenfelder, die eine automatische Extraktion ohne OCR ermoeglichen.
  • Integrierte Validierung: Strukturierte Formate erzwingen Pflichtfelder (Steuernummer, Umsatzsteuer-ID, Rechnungspositionen, Steuerbetraege), wodurch unvollstaendige Rechnungen reduziert werden.
  • Vereinfachter Abgleich: Maschinenlesbare Rechnungen koennen automatisch mit Bestellungen, Lieferscheinen und Bankzahlungen abgeglichen werden.

GoBD-konforme Archivierung

Die GoBD stellen Anforderungen an die digitale Archivierung von Belegen: Unveraenderbarkeit, Vollstaendigkeit, Ordnungsmaessigkeit, Nachvollziehbarkeit und Zeitgerechtheit. Jedes digital archivierte Dokument muss mit einem Zeitstempel versehen und gegen nachtraegliche Veraenderung geschuetzt sein. Die Verfahrensdokumentation muss den gesamten Prozess von der Belegerfassung bis zur Archivierung beschreiben.

Automatisierung der Belegpruefung fuer Steuerberatungskanzleien

Manuelle Belegpruefung ist nicht skalierbar. Eine Kanzlei mit 10 Mitarbeitern verarbeitet zwischen 3.000 und 6.000 Belege pro Monat. Bei 3 bis 5 Minuten pro Beleg ergibt die manuelle Kontrolle 150 bis 500 Stunden monatlich.

Was KI automatisiert

KI-gestuetzte Dokumentenpruefung deckt die repetitivsten Kontrollaufgaben ab:

  • Strukturierte Extraktion: OCR und Extraktion der Kerndaten aus Rechnungen, Belegen, Kontoauszuegen und Lohnabrechnungen (Betraege, Daten, Steuernummern, USt-ID, Pflichtangaben).
  • Kreuzvalidierung: automatischer Abgleich von Rechnungen mit Bankzahlungen, USt-Konsistenzpruefung (Netto + USt = Brutto), Pruefung der sequenziellen Nummerierung.
  • Regulatorische Compliance: Pruefung der Vollstaendigkeit der GwG-Dokumentation, Kontrolle der Gueltigkeit von Ausweisdokumenten, Pruefung der Pflichtangaben gemaess GoBD.
  • Anomalieerkennung: Identifizierung doppelter Rechnungen, auffaelliger Betraege, Datuminkonsistenzen und unbekannter Lieferanten.

Messbare Ergebnisse

Kennzahl Manueller Prozess Automatisierter Prozess Verbesserung
Durchschnittliche Zeit pro Rechnung 3 bis 5 Minuten 15 bis 30 Sekunden 85 bis 90 %
Fehlerquote 5 bis 8 % 0,5 bis 1 % Reduktion x8
Durchlaufzeit Monatsabschluss 12 bis 18 Tage 5 bis 8 Tage 50 bis 60 %
Kosten pro Beleg 2,50 bis 4,00 EUR 0,30 bis 0,60 EUR 75 bis 85 %

Eine detaillierte Analyse der Automatisierungsfunktionen fuer Steuerberatungskanzleien finden Sie in unserem Artikel zur automatisierten Belegpruefung in der Steuerberatung.

Integration in den Kanzleiworkflow

Automatisierung ersetzt nicht das fachliche Urteil des Steuerberaters oder Wirtschaftspruefers. Sie bietet eine zuverlaessige und umfassende erste Kontrollebene, die Auffaelligkeiten signalisiert, die eine menschliche Analyse erfordern. Der Mitarbeiter wechselt von der Massenkontrolle zur Bearbeitung von Ausnahmen, wo seine Fachkompetenz echten Mehrwert schafft.

Loesungen wie CheckFile.ai integrieren sich ueber API in die gaengige Kanzleisoftware und schaffen einen durchgaengigen Prozess von der Belegerfassung ueber die Pruefung bis zur Verbuchung. Informieren Sie sich ueber unsere Preise fuer Steuerberatungskanzleien oder entdecken Sie die Loesungen fuer Finanzierung und Leasing.

Weiterführend empfehlen wir 7 Dokumentenfehler, die Leasingvorgänge scheitern lassen und Notar-Checkliste für Dokumente.

Haeufig gestellte Fragen

Sind Steuerberater und Wirtschaftspruefer Verpflichtete nach dem GwG

Ja. Paragraph 2 Absatz 1 Nr. 12 GwG benennt Steuerberater und Wirtschaftspruefer ausdruecklich als Verpflichtete. Sie muessen Sorgfaltspflichten gegenueber Mandanten erfuellen, Unterlagen mindestens 5 Jahre nach Ende der Geschaeftsbeziehung aufbewahren und Verdachtsmeldungen an die FIU Deutschland erstatten.

Wie lange muessen Belege aufbewahrt werden

Die steuerliche Aufbewahrungsfrist (Paragraph 147 AO) betraegt 10 Jahre fuer Buchungsbelege, Rechnungen und Jahresabschluesse. GwG-Unterlagen (Identifizierung, Transaktionsbelege) muessen 5 Jahre nach Ende der Geschaeftsbeziehung aufbewahrt werden. Handelsrechtlich gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren (Paragraph 257 HGB).

Ersetzt die E-Rechnungspflicht die Notwendigkeit der Belegpruefung

Nein. Die E-Rechnungspflicht standardisiert das Format der Rechnungsstellung, prueft aber nicht die Richtigkeit oder Echtheit der zugrunde liegenden Belege. Die Kanzlei muss weiterhin kontrollieren, ob Rechnungen und andere Belege echt, vollstaendig und konsistent mit den Buchungen sind.

Was geschieht, wenn ein Pruefungsdossier unzureichend dokumentiert ist

Die WPK und die Abschlussprueferaufsichtsstelle (APAS) koennen Massnahmen gegen Wirtschaftspruefer ergreifen, deren Dossiers nicht den Anforderungen von IDW PS 460 entsprechen. Unzureichende Dokumentation untergabebt die Grundlage des Bestaetigungsvermerks und kann zu Massnahmen von der Ruege bis zum Widerruf der Bestellung fuehren.

Wie kann eine Kanzlei die Belegpruefung automatisieren, ohne die Software zu wechseln

KI-gestuetzte Dokumentenpruefungsloesungen integrieren sich ueber API in die gaengige Kanzleisoftware. Die Kanzlei behaelt ihre bestehenden Werkzeuge und fuegt eine automatisierte Kontrollschicht vor der Verbuchung hinzu. Belege werden bei Eingang geprueft, Auffaelligkeiten werden signalisiert und der Mitarbeiter greift nur bei Ausnahmen ein.


Dokumenten-Compliance bildet eine Saeule der Berufsausuebung von Steuerberatern und Wirtschaftspruefern. Um Ihren Pruefungsprozess zu strukturieren und die passenden Loesungen fuer Ihre Kanzlei zu entdecken, kontaktieren Sie unser Team. Einen breiteren Ueberblick ueber die Anforderungen der Dokumentenpruefung nach Branchen bietet unser Branchenleitfaden zur Dokumentenverifizierung.

Bereit, Ihre Prüfungen zu automatisieren?

Kostenloses Pilotprojekt mit Ihren eigenen Dokumenten. Ergebnisse in 48h.