WG-Mietbewerbung: Mieter und Bürgen in einer Akte abgleichen
WG-Mietbewerbung als eine Akte prüfen: Welches Feld welches Dokuments mit welchem anderen abgeglichen wird, wie eine Abweichung aussieht und was dann folgt.

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Eine WG-Mietbewerbung besteht aus mehreren verbundenen Akten: Jede Mieterin und jeder Mieter hat eigene Ausweis-, Einkommens- und Wohnsitznachweise, jeder Bürge ebenfalls, und der Mietvertrag verknüpft alles. Die Prüfung besteht darin, bestimmte Felder zwischen diesen Dokumenten zu vergleichen, zuerst pro Person, dann zwischen den Personen, und zu entscheiden, was bei einer Abweichung geschieht. Dieser Beitrag beschreibt diese Vergleiche für eine Wohnung in Deutschland.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand der beschriebenen Regeln: 2. November 2026.
Warum die WG-Akte schwieriger ist als die Einzelakte
Jede Prüfung vervielfacht sich mit der Zahl der Bewohner, und zwischen den Bewohnern kommt eine zweite Prüfebene hinzu. Bei vier Mietern und vier Bürgen liegen bis zu acht Unterlagensätze vor. Die Frage lautet nicht mehr nur „Ist das Einkommen dieser Person plausibel?“, sondern „Passt der Bürge, der für Mieter C genannt ist, zu dem, was C angegeben hat?“ und „Wer haftet weiter, wenn B auszieht?“.
Das häufigste Fehlerbild: Die Akte ist formal vollständig, und das Problem liegt zwischen den Dokumenten. Ein Bürge, der im Formular steht, aber in der Bürgschaftserklärung fehlt. Ein Arbeitgeber auf der Gehaltsabrechnung, der vom Überweisungstext abweicht. Ein fünfter Bewohner, der erst beim Einzug auftaucht.
Die drei Vertragsstrukturen und was sie für die Akte bedeuten
Bevor Felder verglichen werden, muss klar sein, welche Struktur gilt, denn davon hängt ab, wer Bürgen braucht und wessen Unterlagen zählen.
| Struktur | Wer ist Vertragspartner? | Haftung gegenüber dem Vermieter | Folge für die Akte |
|---|---|---|---|
| Alle WG-Mitglieder als Hauptmieter | Alle gemeinsam | Gesamtschuldnerisch, Vermieter kann Miete von jedem verlangen | Vollständige Akte pro Person, Bürgen pro Person nennen |
| Ein Hauptmieter, übrige Untermieter | Nur der Hauptmieter | Hauptmieter haftet, Untermieter nicht gegenüber dem Vermieter | Akte des Hauptmieters entscheidend, Untermieterlaubnis prüfen |
| Einzelmietverträge je Zimmer | Jeder für sein Zimmer | Jeder nur für seinen Vertrag | Ein Bürge je Vertrag, Gemeinschaftsflächen im Vertrag prüfen |
Nach § 421 BGB kann der Gläubiger bei einer Gesamtschuld die Leistung nach seinem Belieben von jedem Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bei mehreren Hauptmietern heißt das: Die Zahlungsfähigkeit des schwächsten Mitglieds ist für die Gesamtmiete nicht unerheblich, aber die des stärksten ist es ebenfalls. Der Prüfer vergleicht deshalb Einkommen und Miete pro Person und in Summe.
Abgleich 1: Identität gegen alle anderen Unterlagen
Name und Geburtsdatum im Ausweis sind der Anker. Sie werden mit dem Kopf der Gehaltsabrechnung, dem Kontoinhaber im Kontoauszug und der Mieterselbstauskunft verglichen. Legitime Abweichungen sind ein zweiter Vorname, der nur auf einem Dokument steht, ein Ehename oder die Transliteration eines ausländischen Namens. Ein abweichendes Geburtsdatum hat dagegen kaum eine Alltagserklärung außer einem Tippfehler: Hier wird ein korrigiertes Dokument verlangt, bevor es weitergeht.
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Kostenloses Pilotprojekt anfragenAbgleich 2: Einkommen gegen Kontoeingänge, Person für Person
Jede Gehaltsabrechnung wird mit dem Kontoauszug desselben Monats verglichen: Arbeitgeber auf der Abrechnung und Verwendungszweck der Gutschrift, Auszahlungsbetrag und gutgeschriebener Betrag, Zahltag und Buchungsdatum. Eine Abweichung zeigt sich als anderer Betrag, anderer Absender oder unregelmäßiges Datum. Häufige harmlose Erklärungen sind getrennt gezahlte Spesen, ein externes Lohnbüro als Absender oder eine Verschiebung um Feiertage. Der nächste Schritt ist eine kurze Nachfrage: die Abrechnung des Vormonats oder ein Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgebernamen. Vertiefend hilft unser Beitrag zum Einkommensabgleich bei Mietanträgen.
Abgleich 3: SCHUFA pro Person, nicht pro WG
Eine SCHUFA-Auskunft gehört immer zu einer einzelnen Person. In einer WG fordert der Vermieter sie daher für jeden Hauptmieter und gegebenenfalls für Bürgen an, jeweils mit deren Einwilligung. Die SCHUFA bietet Verbrauchern eine Auskunft an, die sie dem Vermieter vorlegen können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist je nach Gestaltung die Einwilligung oder das berechtigte Interesse nach Art. 6 DSGVO.
Verglichen werden: Name, Geburtsdatum und Anschrift in der SCHUFA-Auskunft mit Ausweis und Meldebescheinigung, sowie das Ausstellungsdatum der Auskunft mit dem Zeitpunkt der Bewerbung. Eine Auskunft, die auf einen anderen Namen oder eine frühere Anschrift lautet, ist erklärungsbedürftig, aber nicht automatisch ein Ablehnungsgrund. Die SCHUFA-Auskunft belegt die Kreditwürdigkeit nach Datenlage der Auskunftei; sie belegt nicht die Echtheit anderer Unterlagen in der Akte.
Abgleich 4: Bürge gegen den Mieter, für den er bürgt
Der häufigste WG-Fehler ist ein Bürge, der keinem bestimmten Mieter zugeordnet ist. Verglichen werden der Name des Bürgen auf Formular und Bürgschaftserklärung mit seinen eigenen Ausweis- und Einkommensunterlagen sowie der in der Erklärung genannte Mieter mit dem Mieter in Bewerbung und Mietvertrag. Eine Bürgschaft muss nach § 766 BGB schriftlich erteilt werden; eine Erklärung ohne klare Hauptschuld, also ohne eindeutig benannten Mieter, wirft in der Praxis Fragen auf, die vor der Unterschrift geklärt werden sollten.
Außerdem wird die Leistungsfähigkeit addiert: Bürgt ein Elternteil für zwei Mitbewohner, werden beide Mietanteile gegen sein Einkommen gestellt, nicht nur einer. Das angegebene Verwandtschaftsverhältnis wird mit Nachname und Wohnort verglichen. Ein anderer Nachname oder ein Wohnsitz im Ausland ist häufig und unproblematisch; die Akte soll es nur erklären. Zu manipulierten Bürgschaftsunterlagen siehe unseren Beitrag zum gefälschten Bürgen.
Abgleich 5: Wohnungsgeberbestätigung und Bewohnerliste
Wer in Deutschland einzieht, muss sich anmelden, und der Vermieter muss den Einzug bestätigen. Nach § 19 Bundesmeldegesetz ist der Wohnungsgeber verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Das liefert einen praktischen Abgleich: Die Namen auf den Wohnungsgeberbestätigungen müssen mit den Namen im Mietvertrag und in den Bewerbungen übereinstimmen. Wer einzieht, ohne in der Akte zu stehen, fällt hier auf.
| Feld Dokument A | Verglichen mit Feld Dokument B | So sieht die Abweichung aus | Nächster Schritt |
|---|---|---|---|
| Name, Geburtsdatum, Ausweis | Abrechnung, Kontoauszug, Selbstauskunft | Anderer Nachname oder Geburtsdatum | Korrigiertes Dokument oder Nachweis verlangen |
| Auszahlungsbetrag, Abrechnung | Gutschrift gleicher Monat | Niedrigerer Betrag, anderer Absender | Vormonatsabrechnung anfordern |
| Name und Anschrift, SCHUFA-Auskunft | Ausweis, Meldebescheinigung | Frühere Anschrift | Aktuellen Nachweis anfordern |
| Mieter in der Bürgschaft | Bewerbung, Mietvertrag | Bürge nennt anderen oder keinen Mieter | Erklärung neu fassen |
| Einkommen des Bürgen | Summe der verbürgten Mietanteile | Ein Bürge für mehrere Mieter | Einkommen gegen Gesamtsumme prüfen |
| Anschrift des Bürgen | Steuerbescheid, Kontoauszug | Abweichende Adresse | Aktuellen Wohnsitznachweis anfordern |
| Bewohner laut Mietvertrag | Wohnungsgeberbestätigungen | Zusätzlicher Bewohner | Vertrag vor Einzug anpassen |
Was Interessenten und Vermieter tatsächlich fragen
In Foren tauchen immer dieselben Fragen auf.
Müssen alle Mitbewohner eine SCHUFA vorlegen oder nur einer?
Bei gemeinsamem Hauptmietvertrag haften alle gesamtschuldnerisch, daher wird die Auskunft üblicherweise von jedem verlangt. Einen gesetzlichen Zwang zur Vorlage gibt es nicht; der Vermieter kann Bewerber ohne Auskunft aber ablehnen oder andere Nachweise akzeptieren.
Was passiert, wenn ein Mitbewohner auszieht?
Bei einem gemeinsamen Hauptmietvertrag bleibt er zunächst Vertragspartner, bis alle Parteien einer Änderung zustimmen. Bürgen sollten wissen, ob ihre Erklärung an den Austritt gekoppelt ist.
Reicht ein starker Bürge für die ganze WG?
Ja, wenn die Erklärung jeden Mieter nennt und das Einkommen gegen die gesamte verbürgte Miete geprüft wurde.
Die Vergleiche ohne Abtippen durchführen
Von Hand bedeuten diese Abgleiche, Namen, Daten und Beträge aus acht Unterlagensätzen in eine Tabelle zu übertragen. CheckFile extrahiert die Felder aus jedem Dokument und vergleicht sie über die gesamte Akte; die Plattform deckt mehr als 3.200 Dokumenttypen in 32 Rechtsordnungen ab. Sie vergleicht Felder und Daten und markiert Abweichungen. Über die Echtheit eines Dokuments entscheidet sie nicht, und was eine Abweichung bedeutet, beurteilt die prüfende Person.
Teams, die Wohngemeinschaften bearbeiten, können diese Vergleiche in der Immobilienlösung einrichten. Preise stehen auf der Seite Preise, die Dokumentenverarbeitung ist unter Sicherheit beschrieben. Den Branchenüberblick bietet der Leitfaden zur Branchenverifizierung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Hauptmietvertrag und Einzelmietverträgen in der WG?
Beim gemeinsamen Hauptmietvertrag unterschreiben alle denselben Vertrag und haften gesamtschuldnerisch. Bei Einzelmietverträgen unterschreibt jeder für sein Zimmer. Die Akte unterscheidet sich entsprechend: Der Hauptmietvertrag braucht Bürgen, die jedem Mieter zugeordnet sind, Einzelverträge je eine Bürgschaft pro Vertrag.
Muss jeder Mitbewohner einer WG eine SCHUFA-Auskunft vorlegen?
Nein, gesetzlich nicht. In der Praxis verlangen Vermieter sie häufig von jedem Hauptmieter, und jede Person muss der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen.
Warum ist die Wohnungsgeberbestätigung für die Akte relevant?
Weil sie nach § 19 BMG für jede einziehende Person erforderlich ist und damit die tatsächliche Bewohnerliste dokumentiert.
Was tun, wenn die Anschrift des Bürgen vom Steuerbescheid abweicht?
Einen aktuellen Wohnsitznachweis anfordern und den Grund vermerken, etwa einen Umzug. Eine Abweichung ist eine Frage an den Bürgen, kein Beweis für ein Problem.
Beweist ein Dokumentenabgleich, dass ein Bürge echt ist?
Nein. Er bestätigt, dass Namen, Daten und Beträge übereinstimmen, nicht dass die Person existiert oder ein Dokument echt ist.
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