Degree Verification Service: Offizielle Register nach Land
Welche offiziellen Register können Personalverantwortliche nutzen, um Hochschulabschlüsse zu prüfen? Überblick nach Land, Einwilligung nach BDSG und praktische Prüfreihenfolge.

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Ein Degree Verification Service (Abschlussprüfung) gleicht Name, Hochschule, Abschlusstitel und Daten eines Zeugnisses mit einer offiziellen Quelle ab: einem öffentlichen Register oder der Auskunft der ausstellenden Institution. In den meisten Ländern, auch in Deutschland, gibt es kein zentrales Register aller Abschlussinhaber. Personalverantwortliche kombinieren deshalb Register zur Anerkennung von Hochschulen mit der Rückfrage bei der Hochschule selbst.
Gibt es ein zentrales Register für Hochschulabschlüsse?
Nein, ein zentrales Register, in dem sich prüfen ließe, ob eine bestimmte Person einen bestimmten Abschluss besitzt, existiert in Deutschland nicht. Die Bildungshoheit liegt bei den Ländern, und jede Hochschule führt ihre eigenen Prüfungsakten.
Die vorhandenen öffentlichen Datenbanken beantworten eine andere Frage: Ist diese Einrichtung staatlich anerkannt, und wie wird dieser ausländische Abschluss eingestuft? Wer beides verwechselt, glaubt, einen Abschluss geprüft zu haben, obwohl nur die Hochschule bestätigt wurde. Die Bestätigung der Person erfolgt immer über die Prüfungsämter oder Hochschularchive.
Kernaussage: Stand Oktober 2026 listet der Hochschulkompass der HRK die staatlich anerkannten Hochschulen und ihre Studiengänge, bestätigt aber nicht, dass eine bestimmte Person einen Abschluss erworben hat.
Deutschland: Hochschulkompass, anabin und Prüfungsamt
Für Deutschland stehen drei Prüfwege zur Verfügung, die sich ergänzen.
- Hochschulkompass (HRK): Das Portal der Hochschulrektorenkonferenz zeigt, welche Hochschulen in Deutschland anerkannt sind und welche Studiengänge sie anbieten. Es beantwortet die Frage, ob eine Hochschule oder ein Studiengang existiert.
- anabin (KMK, ZAB): Die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet ausländische Bildungseinrichtungen und Abschlüsse. Sie hilft bei der Einordnung, ersetzt aber keine förmliche Anerkennung durch die zuständige Stelle.
- Prüfungsamt oder Hochschularchiv: Nur die ausstellende Hochschule kann bestätigen, dass eine Person ein bestimmtes Examen bestanden hat. Das geschieht mit Einwilligung der betroffenen Person, in der Regel schriftlich.
Bei Abschlüssen mit staatlicher Prüfung, etwa in Medizin oder Recht, kommt die Approbation oder Zulassung der zuständigen Behörde oder Kammer als eigener Prüfschritt hinzu. Sie ist unabhängig vom Hochschulzeugnis.
Weiterführend: Dokumentenprüfung im Personalwesen: Diplome und Arbeitserlaubnis.
Ausländische Abschlüsse: Einstufung und Anerkennung
Ausländische Abschlüsse werden nicht automatisch wie deutsche behandelt: Die Einstufung läuft über anabin, die Anerkennung über die zuständigen Stellen. Für Personalverantwortliche ist die Einordnung meist ausreichend, die förmliche Anerkennung ist erst bei reglementierten Berufen zwingend.
Praktisch heißt das: Prüfen Sie, ob die ausländische Einrichtung in anabin als anerkannt geführt wird (Status H+ oder H+/-), und fragen Sie die Einrichtung selbst nach dem Abschluss. Für Abschlüsse aus dem Vereinigten Königreich oder den USA greifen die dortigen Dienste, die im Folgenden beschrieben werden. Das europäische Netz ENIC-NARIC hilft bei der Vergleichbarkeit.
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Je nach Herkunftsland des Abschlusses ändern sich Register, Zuständigkeit und Reichweite der Aussage. Die Tabelle fasst die wichtigsten Quellen zusammen.
| Land | Register oder Dienst | Betreiber | Was es bestätigt | Wer darf abfragen | Typische Dauer |
|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Hochschulkompass, anabin | HRK, KMK (ZAB) | Anerkannte Hochschulen; Einstufung ausländischer Abschlüsse | Öffentlich | Sofort |
| Deutschland | Prüfungsamt der Hochschule | Hochschule | Abschluss einer Person | Arbeitgeber mit Einwilligung | Je nach Hochschule |
| Vereinigtes Königreich | HEDD | Jisc | Abschlüsse britischer Hochschulen | Registrierte Arbeitgeber, mit Einwilligung | Je nach Dienst |
| USA | DegreeVerify | National Student Clearinghouse | Abschlüsse teilnehmender Hochschulen | Arbeitgeber, mit Autorisierung | Oft sofort bis wenige Tage |
| Spanien | RUCT | Ministerio de Universidades | Offizielle Titel und Zentren | Öffentlich | Sofort |
| Brasilien | e-MEC, Diploma Digital | MEC | Akkreditierte Hochschulen; digitale Diplome | Öffentlich | Sofort |
| Mexiko | Cédula profesional | SEP | Registrierte Berufstitel | Öffentlich | Sofort |
| Frankreich | Kein zentrales Register; RNCP | France compétences | Zertifizierungen, nicht Inhaber | Öffentlich | Sofort (RNCP) |
| Portugal | Kursregister und Anerkennung | DGES | Offizielle Studiengänge; Anerkennung | Öffentlich; Antragsteller | Je nach Verfahren |
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Kernaussage: Stand Oktober 2026 bestätigt in Großbritannien das HEDD Abschlüsse britischer Einrichtungen, während in den USA DegreeVerify die teilnehmenden Hochschulen abdeckt.
Vereinigtes Königreich, USA und weitere Länder
- Vereinigtes Königreich: HEDD wird von Jisc betrieben. Für ausländische Qualifikationen stellt UK ENIC Vergleichbarkeitsgutachten aus.
- USA: DegreeVerify bestätigt Abschlüsse, soweit die Hochschule teilnimmt. Die Datenbanken von CHEA und US-Bildungsministerium bestätigen nur die Akkreditierung der Einrichtung. Wenn ein Dritter prüft, verlangt der Fair Credit Reporting Act Offenlegung und schriftliche Einwilligung.
- Spanien: Der RUCT bestätigt offizielle Titel und Zentren. Titel mit Código Seguro de Verificación (CSV) lassen sich über die elektronische Behörde abgleichen.
- Brasilien: e-MEC listet akkreditierte Hochschulen. Das Diploma Digital ist mit ICP-Brasil-Zertifikat signiert.
- Frankreich: Das Verzeichnis RNCP listet Zertifizierungen, nicht deren Inhaber. Die Bestätigung erfolgt über die ausstellende Einrichtung.
Eine sektorübergreifende Einordnung bietet der Leitfaden zur Verifizierung nach Branchen.
Was Zeugnis, Urkunde und Beglaubigung aussagen
Ein Abschlusszeugnis, eine Urkunde und eine beglaubigte Kopie sind drei verschiedene Dokumente mit unterschiedlicher Aussagekraft. Das Zeugnis listet Noten und Prüfungsleistungen, die Urkunde verleiht den akademischen Grad, die Beglaubigung bestätigt lediglich, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Eine Beglaubigung sagt also nichts darüber aus, ob die Hochschule den Abschluss tatsächlich verliehen hat. Für die Abschlussprüfung zählt deshalb die Rückfrage bei der ausstellenden Stelle, nicht der Stempel auf der Kopie. Prüfen Sie außerdem, ob Name, Matrikel- oder Prüfungsdatum und Abschlussbezeichnung zu den Angaben im Lebenslauf passen.
Bei privaten oder kirchlichen Hochschulen gilt dasselbe Prinzip: Der Hochschulkompass zeigt, ob die Einrichtung staatlich anerkannt ist. Hochschulen ohne staatliche Anerkennung dürfen keine staatlich anerkannten Grade verleihen. Das ist ein Hinweis, den Sie dokumentieren und gegebenenfalls mit der Bewerberin oder dem Bewerber klären sollten.
Bei Abschlüssen aus anderen EU-Ländern hilft das ENIC-NARIC-Netz bei der Einordnung des Bildungssystems. Fragen Sie auch hier die ausstellende Einrichtung, und halten Sie fest, über welchen Kanal die Antwort kam.
Einwilligung und Datenschutz bei der Abschlussprüfung
Rechtsgrundlage ist in Deutschland vor allem § 26 BDSG (Beschäftigtendatenschutz) in Verbindung mit Art. 6 und Art. 88 DSGVO. Die Prüfung eines Abschlusses ist zulässig, wenn sie für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.
Kernaussage: Stand Oktober 2026 gilt für Arbeitgeber in Deutschland der Grundsatz der Erforderlichkeit nach § 26 BDSG: Geprüft werden darf, was für die konkrete Stelle relevant ist.
Daraus folgen praktische Regeln:
- Informieren Sie Bewerbende im Bewerbungsprozess über die Prüfung und deren Zweck.
- Holen Sie die schriftliche Einwilligung ein, wenn die Hochschule oder ein externer Dienstleister sie verlangt.
- Prüfen Sie nur Abschlüsse, die für die Stelle relevant sind.
- Speichern Sie das Ergebnis (bestätigt, nicht bestätigt, keine Antwort) und das Datum, nicht mehr Unterlagen als nötig.
- Legen Sie eine Löschfrist fest und halten Sie sie ein. Bei Fragen hilft Ihr Datenschutzbeauftragter.
Strafrechtlich ist das Führen akademischer Grade ohne Berechtigung nach § 132a StGB relevant. Für Arbeitgeber ist das aber nur der Hintergrund: Entscheidend ist ein dokumentierter, rechtmäßiger Prüfprozess.
Was Personalverantwortliche und Bewerbende typischerweise fragen
Gibt es ein zentrales Register? In Deutschland nein. Es gibt Verzeichnisse der anerkannten Hochschulen und Datenbanken zur Einstufung ausländischer Abschlüsse.
Kann ich einfach bei der Hochschule anrufen? Sie können anfragen, aber Hochschulen geben Auskunft über Prüfungsleistungen meist nur mit Einwilligung der Person. Ein schriftlicher Antrag mit beigefügter Einwilligung ist der sichere Weg.
Brauche ich die Einwilligung der Bewerbenden? Praktisch ja, schon weil Hochschulen sie verlangen. Unabhängig davon sollten Bewerbende vorab informiert werden.
Was gilt bei ausländischen Abschlüssen? Die Einrichtung wird über anabin oder das Herkunftsland geprüft; für reglementierte Berufe ist ein Anerkennungsverfahren nötig. Die Dauer hängt vom Land und der Stelle ab.
Was kostet die Prüfung? Öffentliche Verzeichnisse sind kostenlos, Bestätigungsdienste und Anerkennungsverfahren teilweise kostenpflichtig. Prüfen Sie die aktuellen Gebühren der jeweiligen Stelle.
Praktische Prüfreihenfolge
- Bestimmen Sie Land und Einrichtung, die den Abschluss ausgestellt haben.
- Prüfen Sie im Hochschulkompass oder in anabin, ob Einrichtung und Studiengang anerkannt sind.
- Bei reglementierten Berufen prüfen Sie Zulassung oder Kammermitgliedschaft separat.
- Fragen Sie bei der Hochschule, mit Einwilligung, Name, Abschluss und Datum ab.
- Bei ausländischen Abschlüssen ergänzen Sie Einstufung oder Anerkennung (anabin, ENIC-NARIC).
- Dokumentieren Sie das Ergebnis und das Abfragedatum.
Ergänzend zur Praxis im Recruiting: Background-Check-Dokumente für Arbeitgeber.
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Die CheckFile-Lösung für das Personalwesen gleicht Name, Hochschule, Abschlusstitel und Daten aus dem Zeugnis mit dem offiziellen Register oder der Auskunft der ausstellenden Hochschule ab und bündelt das Ergebnis in einem Vorgang. Sie ersetzt weder die Bestätigung der Hochschule noch die Einstellungsentscheidung, sondern dokumentiert, was verglichen wurde. Für saisonale Spitzen gibt es die Lösung für Zeitarbeit und Recruiting, außerdem die Preisübersicht und Informationen zur Sicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Degree Verification Service?
Ein Dienst, der die Angaben eines Abschlusszeugnisses (Name, Hochschule, Abschluss, Daten) mit einem offiziellen Register oder der Auskunft der ausstellenden Hochschule abgleicht. Das Ergebnis zeigt, ob die Daten übereinstimmen, und ersetzt keine Personalentscheidung.
Bestätigen Hochschulkompass oder anabin, dass jemand einen Abschluss hat?
Nein. Beide Quellen bestätigen Einrichtungen, Studiengänge oder die Einstufung ausländischer Abschlüsse. Ob eine Person den Abschluss erworben hat, bestätigt nur die ausstellende Hochschule.
Ist die Einwilligung der Bewerbenden erforderlich?
Rechtsgrundlage ist § 26 BDSG zusammen mit Art. 6 DSGVO. In der Praxis verlangen Hochschulen die Einwilligung ohnehin, daher sollten Sie diese einholen und Bewerbende vorab informieren.
Wie prüfe ich einen ausländischen Abschluss?
Prüfen Sie die Einrichtung in anabin oder im Register des Herkunftslands und fragen Sie bei ihr nach. Für reglementierte Berufe ist ein förmliches Anerkennungsverfahren nötig, dessen Dauer je nach Stelle variiert.
Wie lange dauert die Prüfung?
Öffentliche Register liefern Ergebnisse sofort. Bestätigungen durch Hochschulen können wenige Tage bis mehrere Wochen dauern, abhängig von Hochschule und Land.
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